Honorarberatung Niedersachsen GmbH

Vermögen weitergeben – ohne die eigene Sicherheit aus dem Blick zu verlieren

Vermögen weitergeben und die eigene finanzielle Sicherheit planen

Inhaltsverzeichnis

Wer Vermögen verschenken oder vererben möchte, denkt häufig zuerst an Freibeträge, Testamente und die rechtliche Gestaltung. Vor diesen Fragen steht jedoch eine grundlegendere Entscheidung.

Welchen Teil meines Vermögens benötige ich für mein eigenes Leben – und was kann ich für andere einsetzen?

Viele Menschen möchten ihr Vermögen nicht ausschließlich für sich selbst verwenden. Sie wollen ihre Kinder beim Erwerb einer Immobilie unterstützen, den Enkelkindern einen guten Start ermöglichen, Vermögen innerhalb der Familie erhalten oder gemeinnützige Anliegen fördern.

Gleichzeitig soll die eigene finanzielle Sicherheit nicht gefährdet werden. Der Lebensstandard im Ruhestand soll erhalten bleiben. Reisen, ein altersgerechter Umbau oder andere persönliche Wünsche sollen weiterhin möglich sein. Gleichzeitig können Verpflichtungen reduziert werden, wie beispielsweise die eigene Gartenarbeit oder das Verwalten von Mietimmobilien. Hinzu kommen Unsicherheiten: Wie lange muss das Vermögen reichen? Welche Auswirkungen haben Inflation und schwankende Kapitalmärkte? Welche Kosten können für Pflege, Gesundheit oder die eigene Immobilie entstehen?

Eine verantwortbare Entscheidung über die Weitergabe von Vermögen lässt sich daher nicht allein aus der Höhe des heutigen Vermögens ableiten. Sie beginnt mit der persönlichen Lebensplanung und führt über eine langfristige Betrachtung der finanziellen Situation zu konkreten Handlungsfeldern.

Vortrag beim Braunschweiger Erbrechtstag am 08. Oktober 2026

Wie viel Vermögen benötigen Sie für den eigenen Lebensabend – und welchen Teil können Sie verschenken oder vererben? Diesen Fragen widmet sich Tim Schwerdtfeger, CFP®, CFEP® beim Braunschweiger Erbrechtstag.

Datum und Uhrzeit: 08. Oktober 2026, 17 Uhr

Veranstaltungsort: Steigenberger Parkhotel, Nimes-Straße 2, 38100 Braunschweig

Anmeldung: bei der Bürgerstiftung notwendig

Ein typischer Zielkonflikt

In der Praxis betreuen wir ein Mandantenpaar (Namen und Alter verändert): Sabine ist 61 Jahre alt, Thomas ist 64 Jahre alt. Beide möchten in den kommenden Jahren vollständig in den Ruhestand gehen, haben jedoch keinen „festen“ Zeitpunkt, da ihnen die Arbeit (mittlerweile in Teilzeit) grundsätzlich Spaß macht. Sie verbringen aber auch gerne Zeit mit den Enkelkindern und bereisen gerne neue Länder – insbesondere, seitdem ihre eigenen Kinder vollständig auf eigenen Beinen stehen.

Die beiden besitzen ein schuldenfreies Einfamilienhaus und verfügen über rund eine Million Euro in Form von Wertpapieren und Kontoguthaben.

Ihre gemeinsame Tochter möchte eine Immobilie erwerben und könnte finanzielle Unterstützung gut gebrauchen. Ihr Sohn benötigt derzeit kein zusätzliches Geld, aber sie möchten wenn überhaupt beide Kinder gleichmäßig bedenken. Zwar vermuten Sabine und Thomas, dass ihr Bank- und Wertpapiervermögen bei Weitem ausreichen sollte, jedoch sind sie sich unsicher, wie viel Geld für Pflege, eigener Lebensstil, eine erhöhte Inflation und das Reisen wirklich benötigt wird.

Sie würden ihre Tochter gerne mit 150.000 EUR beim Hauskauf unterstützen und somit in Summe 300.000 EUR für beide Kinder zusammen einsetzen. Außerdem sind sie an uns mit der Frage herangetreten, ob es sinnvoll ist, auch jetzt schon für die Enkelkinder vorzusorgen – insbesondere macht ihnen jedoch Sorge, ob es sinnvoll ist, minderjährigen Kindern bereits fünfstellige Beträge zu übertragen. Auch der Gedanke, Gelder einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen, spielt in Sabines Kopf immer mal wieder eine Rolle.

Für eine belastbare Entscheidung sind vier aufeinander aufbauende Schritte erforderlich.

1. Der finanzielle Kompass: Was soll Ihr Vermögen ermöglichen?

Am Anfang stehen nicht Zahlen, Produkte oder steuerliche Freibeträge, sondern Ihre persönliche Ausgangssituation sowie Ihre Wünsche, Ziele und Werte.

Der finanzielle Kompass beschreibt die Leitplanken, an denen Sie wichtige finanzielle Entscheidungen ausrichten möchten. Dazu gehören beispielsweise folgende Fragen:

  • Welchen Lebensstandard möchten Sie langfristig erhalten?
  • Was möchten Sie im Ruhestand noch erleben und verwirklichen?
  • Welche Bedeutung haben Sicherheit und finanzielle Unabhängigkeit?
  • Möchten Sie Vermögen bewusst für Ihr eigenes Leben einsetzen oder möglichst vollständig erhalten?
  • Welche Menschen oder Anliegen möchten Sie unterstützen?
  • Was bedeutet für Sie eine gerechte Behandlung Ihrer Kinder?
  • Wie viel Einfluss möchten Sie nach einer Übertragung behalten?
  • Welche finanziellen Risiken möchten Sie tragen und welche vermeiden?

Dabei geht es selten um eine Entscheidung zwischen dem eigenen Lebensabend oder der Unterstützung der Familie. Die meisten Menschen möchten mehrere Ziele miteinander verbinden.

Gerade deshalb müssen Zielkonflikte sichtbar gemacht werden. Ein Euro, der endgültig übertragen wurde, steht grundsätzlich nicht mehr für die eigene Lebensplanung zur Verfügung. Umgekehrt kann ein zu starkes Festhalten am Vermögen dazu führen, dass persönliche Wünsche nicht verwirklicht werden und Kinder erst dann Unterstützung erhalten, wenn deren konkreter Bedarf längst vorüber ist. Auch das Thema der steuerlich optimierten Übertragung darf frühzeitig bereits angedacht werden.

Der finanzielle Kompass liefert noch keine fertige Lösung. Er legt aber fest, woran eine spätere Lösung gemessen werden soll.

Bei Sabine und Thomas wäre beispielsweise zu klären, wie wichtig ihnen die sofortige Unterstützung ihrer Tochter ist, welcher Lebensstandard im Ruhestand gesichert werden soll und was sie unter einer gerechten Behandlung ihrer Kinder verstehen. Ebenso müssten sie bestimmen, bei welchen späteren Entwicklungen sie eine Übertragung rückgängig machen wollen. Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn die Beschenkten selbst vorversterben oder eine Privatinsolvenz erleiden.

2. Status quo und langfristige Entwicklung erfassen

Im zweiten Schritt wird die heutige finanzielle Situation vollständig betrachtet. Dazu gehören nicht nur Kontoguthaben und Wertpapierdepots, sondern auch Immobilien, Beteiligungen, Versicherungen, bestehende Ansprüche und Verbindlichkeiten.

Ebenso wichtig sind die laufenden und künftigen Einnahmen und Ausgaben: Renten und Versorgungsbezüge, Lebenshaltungskosten, Steuern, Versicherungen, Instandhaltung der Immobilie, Reisen, größere Anschaffungen und familiäre Unterstützungsleistungen.

Eine reine Aufstellung des gegenwärtigen Vermögens reicht jedoch nicht aus. Entscheidend ist, wie sich Vermögen und verfügbare Liquidität über die nächsten Jahrzehnte entwickeln können.

Im Rahmen dieses Finanzplans wird beispielsweise untersucht:

  • Welcher Teil ihrer Ausgaben wird durch laufende Alterseinkünfte gedeckt?
  • Wie viel müssen sie regelmäßig aus dem Vermögen entnehmen?
  • Welche größeren Ausgaben sind für die Immobilie geplant?
  • Welches Budget möchten sie für Reisen und persönliche Wünsche vorsehen?
  • Wie lange muss das Vermögen möglicherweise reichen?
  • Wie verändert die Inflation die Kaufkraft ihrer Einnahmen und ihres Vermögens?
  • Wie entwickelt sich die finanzielle Situation nach dem Tod des ersten Ehepartners?

Auch die Struktur des Vermögens spielt eine wichtige Rolle. Eine selbst genutzte Immobilie kann einen hohen Wert besitzen, steht aber nicht ohne Weiteres für laufende Ausgaben zur Verfügung. Ein hohes Gesamtvermögen bedeutet daher nicht automatisch, dass derselbe Betrag als frei verfügbare Liquidität vorhanden ist.

Ziel dieser Betrachtung ist keine punktgenaue Vorhersage. Niemand kann die kommenden 20 oder 30 Jahre exakt berechnen. Eine gute Planung zeigt vielmehr, welche Entwicklungen unter unterschiedlichen Annahmen möglich sind – und genau das leistet eine gute Finanzplanung: Die Berücksichtigung verschiedener Wünsche in unterschiedlichen Szenarien. Eine erhöhte Flexibilität, wie beispielsweise ein flexibler Start in die Ruhestandsphase wie bei Sabine und Thomas, hilft enorm, um planerische Unsicherheiten zu reduzieren und beispielsweise auch bei Verlusten am Kapitalmarkt nicht frühzeitig auf Entnahmen angewiesen zu sein.

3. Versorgungslücken und Risiken identifizieren

Auf Grundlage der langfristigen Vermögens- und Liquiditätsentwicklung lässt sich prüfen, ob die vorhandenen und erwarteten Einnahmen ausreichen, um die gewünschte Lebensführung dauerhaft zu finanzieren.

Eine Versorgungslücke besteht nicht erst dann, wenn das Vermögen rechnerisch vollständig aufgebraucht wäre. Sie kann bereits vorliegen, wenn wichtige Ziele nur unter günstigen Annahmen erreichbar sind oder wenn nach einer Schenkung kaum Reserven für unerwartete Entwicklungen verbleiben.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • eine möglicherweise lange Lebensdauer eines oder beider Partner,
  • Arbeitskraft- oder Jobverlust,
  • ein Todesfall in der Familie,
  • der Kaufkraftverlust durch Inflation,
  • schwankende Kapitalmärkte während der Entnahmephase,
  • Kosten für Pflege und Gesundheit,
  • Instandhaltung oder Umbau der Immobilie,
  • Veränderungen der familiären oder persönlichen Situation.

Nicht jede Unsicherheit lässt sich beseitigen. Sie lässt sich aber sichtbar machen und in verschiedenen Szenarien berücksichtigen.

4. Konkrete Handlungsfelder ableiten

Erst wenn persönliche Ziele, Status quo und mögliche Versorgungslücken bekannt sind, lassen sich konkrete Entscheidungen treffen.

Dabei können sich unterschiedliche Handlungsfelder ergeben.

Die eigene Versorgung stabilisieren

Möglicherweise zeigt die Planung, dass zunächst die Liquiditätsreserve, die Altersvorsorge oder die Struktur des vorhandenen Vermögens verbessert werden sollte.

Vielleicht ist ein großer Teil des Vermögens in einer Immobilie gebunden, während für den laufenden Ruhestand nur begrenzt liquide Mittel vorhanden sind. Oder das Wertpapiervermögen ist nicht auf die geplanten Entnahmen abgestimmt.

Der erste Schritt besteht dann nicht in einer Schenkung, sondern darin, die eigene finanzielle Situation belastbarer zu gestalten.

Eigene Wünsche bewusst finanzieren

Finanzplanung soll nicht nur Risiken vermeiden. Sie soll auch zeigen, was Sie sich leisten können.

Vielleicht besteht mehr Spielraum für Reisen, familiäre Unterstützung oder andere persönliche Ziele als bislang angenommen. Wer aus Sorge vor möglichen späteren Ausgaben dauerhaft auf alle Wünsche verzichtet, riskiert, das eigene Vermögen nicht entsprechend der eigenen Lebensvorstellung einzusetzen.

Das verfügbare Weitergabevermögen bestimmen

Nach Berücksichtigung des eigenen Bedarfs und einer angemessenen Reserve kann sich ein Betrag ergeben, der tatsächlich für andere Menschen oder Zwecke eingesetzt werden kann.

Bei Sabine und Thomas hat die Planung beispielsweise gezeigt, dass sie ihre Tochter direkt mit 150.000 EUR Eigenkapital für einen Immobilienkauf unterstützen können. Außerdem haben sie 40.000 EUR für jedes Enkelkind angelegt, ohne die Kontrolle über die Gelder bei Erreichen der Volljährigkeit zu verlieren. Mit ihrem Sohn haben sie vereinbart, dass dieser unter Berücksichtigung von späteren Ausgleichspflichten bereits heute unentgeltlich das selbstgenutzte Eigenheim übertragen bekommt. Sabine und Thomas dürfen selbstverständlich so lange in „ihrem“ Haus wohnen bleiben, wie sie möchten.

Häufig ist genau diese schrittweise Vermögensweitergabe sinnvoller als eine einmalige und endgültige Übertragung.

Vermögen verschenken

Rückforderungsrechte: Vermögen übertragen, ohne jeden Schutz aufzugeben

Wer wesentliche Vermögenswerte zu Lebzeiten überträgt, sollte in jedem Fall daran denken, dass Rückforderungsrechte vertraglich festgehalten werden. Dieses Recht auf Rückforderung wird typischerweise immer dann genutzt, wenn sich Entwicklungen anders ergeben als angenommen, beispielsweise:

  • der Beschenkte verstirbt vor dem Übertragenden,
  • der Beschenkte gerät in die Insolvenz,
  • die übertragene Immobilie soll ohne Zustimmung verkauft oder belastet werden,
  • das Vermögen droht infolge einer Scheidung oder anderer Veränderungen ungewollten Dritten zugutezukommen,
  • wesentliche Vereinbarungen werden nicht eingehalten,
  • der Übertragende gerät selbst in eine finanzielle Notlage.

Die zentrale Leitfrage lautet in diesem Zusammenhang:

Welche Entwicklungen möchte ich nach der Übertragung hinnehmen – und bei welchen Ereignissen soll das Vermögen zurückgeholt werden können?

Die konkrete Gestaltung und Absicherung der Rückforderungsrechte gehört in die Hände entsprechend qualifizierter Rechtsanwälte und Notare. Auch mögliche steuerliche Folgen müssen geprüft werden. Aufgabe der Finanzplanung ist es, die wirtschaftlichen Risiken sichtbar zu machen und zu klären, gegen welche Entwicklungen der Übertragende geschützt werden möchte und hierbei eine koordinierende Rolle mit allen Parteien einzunehmen.

Finanzielle, steuerliche und rechtliche Planung verbinden

Bei der Vermögensweitergabe greifen mehrere Fachrichtungen ineinander.

Die Finanzplanung untersucht, welcher Betrag wirtschaftlich tragfähig ist und welche Auswirkungen eine Übertragung auf die eigene Versorgung, Liquidität und Flexibilität hat.

Die Steuerberatung beurteilt steuerliche Folgen, Freibeträge und mögliche Gestaltungswege. Rechtsanwälte und Notare sorgen dafür, dass der persönliche Wille rechtlich wirksam umgesetzt und durch geeignete Verträge, Rückforderungsrechte oder testamentarische Regelungen abgesichert wird.

Problematisch wird es, wenn mit der steuerlichen oder rechtlichen Gestaltung begonnen wird, bevor Ziele und finanzielle Tragfähigkeit ausreichend geklärt sind. Eine steuerlich attraktive Übertragung ist nicht automatisch eine gute Entscheidung, wenn sie die eigene Versorgung gefährdet.

Die sinnvolle Reihenfolge lautet daher:

  1. persönliche Ausgangssituation, Wünsche, Ziele und Werte klären,
  2. Vermögen, Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben erfassen,
  3. die langfristige Vermögens- und Liquiditätsentwicklung untersuchen,
  4. Versorgungslücken und Risiken identifizieren,
  5. konkrete Handlungsfelder ableiten,
  6. die gewünschte Lösung steuerlich und rechtlich gestalten, absichern und tatsächlich durchführen.

Woran erkennen Sie eine geeignete finanzielle Begleitung?

Eine solche Planung verlangt mehr als eine überschlägige Berechnung oder einzelne Produktempfehlungen. Eine geeignete Beratung sollte Ihre gesamte Lebens- und Vermögenssituation betrachten, langfristige Entwicklungen in unterschiedlichen Szenarien untersuchen und Annahmen sowie mögliche Zielkonflikte verständlich erläutern.

Wichtig sind außerdem eine transparente Vergütung ohne Provisionsinteressen im Hintergrund, nachvollziehbare Empfehlungen und die Fähigkeit, mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammenzuarbeiten.

Bei einer unabhängigen Beratung auf Honorarbasis wird die Vergütung unmittelbar zwischen Mandant und Berater vereinbart. Dadurch kann die Planung ohne Abhängigkeit von Produktprovisionen erfolgen. Die Vergütungsform allein ersetzt jedoch nicht Qualifikation, Erfahrung, Haltung und eine systematische Vorgehensweise.

Fazit: Erst den eigenen Bedarf verstehen, dann Vermögen weitergeben

Die eigene Vermögensweitergabe beginnt nicht mit der Frage nach dem maximal nutzbaren Freibetrag. Sie beginnt mit Ihrer persönlichen Lebensplanung.

Bevor Vermögen verschenkt oder vererbt wird, sollte geklärt sein:

  • Was soll das Vermögen für Ihr eigenes Leben ermöglichen?
  • Welche Wünsche, Ziele und Werte sollen Ihre Entscheidungen leiten?
  • Wie entwickeln sich Vermögen und Liquidität über die nächsten Jahrzehnte?
  • Welche Versorgungslücken und Risiken sind zu berücksichtigen?
  • Welcher Betrag bleibt auch bei weniger günstigen Entwicklungen entbehrlich?
  • Wen möchten Sie wann, wie und zu welchem Zweck unterstützen?
  • Welche Kontroll-, Nutzungs- und Rückforderungsrechte sollen Sie schützen?

Erst daraus entsteht der Teil des Vermögens, der verantwortungsvoll weitergegeben werden kann.

Mehr zu diesem Thema beim Braunschweiger Erbrechtstag am 08. Oktober 2026

In seinem Vortrag „Mein Vermögen – wie viel benötige ich selbst und wie viel möchte ich verschenken oder vererben?“ zeigt Tim Schwerdtfeger, CFP®, CFEP® wie sich die eigene Versorgung, persönliche Ziele und die Weitergabe von Vermögen miteinander verbinden lassen.

Datum und Uhrzeit: 08. Oktober 2026, 17 Uhr

Veranstaltungsort: Steigenberger Parkhotel, Nimes-Straße 2, 38100 Braunschweig

Anmeldung: bei der Bürgerstiftung notwendig

 

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